EUROPOWER WARRANTY CONDITIONS
  1. Garantiezeit:
    1. Allgemeine Garantiezeit: Die Garantie für EUROPOWER Stromerzeuger erstreckt sich auf 1 Jahr für Material- oder Produktionsfehler ab Lieferungs-/Rechnungsdatum am Endkunden, ausgenommen die in Punkt 1B spezifizierte Motorengarantie. Die Garantie ist nur gültig beim "normalen Gebrauch". Die Wartung des Stromerzeugers soll geschehen gemäß mitgelieferter Betriebsanleitung: Weicht der tatsächliche vom normalen Gebrauch ab, ist der Hersteller davon im voraus in Kenntnis zu setzen; die Garantiezeit wird dann der  gegebenen Situation angepasst.
    2. Spezifische Motorengarantie:
      - Honda GX Motoren und B&S Vanguard Motoren: 3 Jahre mit maximum 500 Arbeitsstunden (gültig auf Aggregate-Motoren verkauft an Endnutzer innerhalb der EU, Island, Kroatien, Norwegen, Russland, der Ukraine und der Schweiz), der Honda GXH50 Motor vom EPSi1000: 1 Jahr mit maximum 500 Arbeitsstunden.
      - Yamaha Motoren: 1 Jahr mit maximum 500 Arbeitsstunden.
      - Yanmar, Kubota und Hatz luftgekühlte Dieselmotoren, 3000 UpM: 2 Jahre mit maximum 500 Arbeitsstunden (gültig auf Aggregate-Motoren verkauft an Endnutzer innerhalb der EU).
      - Kubota wassergekühlte Dieselmotoren 3000 UpM + 1500 UpM und Hatz luftgekühlte Dieselmotoren 1500 UpM: 2 Jahre, mit maximum 2000 Arbeitsstunden.
      - Volvo wassergekühlte Dieselmotoren 1500 UpM: 1 Jahr ohne Beschränkung der Arbeitsstunden oder 2 Jahre mit maximum 3000 Arbeitsstunden.
      - Iveco wassergekühlte Dieselmotoren 1500 UpM: 1 Jahr ohne Beschränkung der Arbeitsstunden.
  2. Normaler Verschleiß, Schaden infolge unzureichender Wartung, Benutzerfehler, Missbrauch und falsche Benutzung fallen nicht unter die Garantie.
  3. Wir können nur über Garantie sprechen, wenn die Wartung regelmäßig von einem EUROPOWER-Vertreter oder EUROPOWER selbst ausgeführt wird. Erstattung infolge Zeitverlust, von kommerziellen Verlusten, Folgeschaden oder Kosten für das Mieten eines Ersatzgeräts fallen niemals unter die Garantie.
  4. Bei einer Garantiereparatur bitten wir, vor Ausführung der Reparatur den Vertreter von EUROPOWER zu kontaktieren.
    • Der Vertreter füllt das EUROPOWER-Garantieanspruchsformular komplett aus und schickt es an EUROPOWER.
    • Der Vertreter besorgt EUROPOWER detaillierte, digitale Bilder, worauf der Defekt deutlich bemerkbar ist.
    • Im gegenseitigen Einvernehmen wird bestimmt, ob die Garantiereparatur durch EUROPOWER oder den Vertreter ausgeführt werden soll. Wenn notwendig, können wir auch den Motor- oder Generatorhersteller einschalten.
    • Im gegenseitigen Einvernehmen wird bestimmt, ob die Reparaturteile durch EUROPOWER oder den Vertreter geliefert werden.
    • Im gegenseitigen Einvernehmen wird bestimmt, wie die Erstattung (Teile und Reparaturzeit) erfolgen wird.
  5. Verlegungs- und Versandkosten: Wenn der Vertreter das Garantieproblem nicht selbst lösen kann, fallen die Abhol- (vom Vertreter zu EUROPOWER) und Rücksendkosten (zum Vertreter) unter die Garantie, unter der Voraussetzung, dass EUROPOWER einverstanden ist.
    Abholung und Rücksendung werden durch EUROPOWER veranlasst. Zusätzliche Verlegungs- und Versandkosten vom Vertreter oder vom Kunden fallen nicht unter die Garantie.
  6. Zurückgeschickte Stromerzeuger für Garantieanspruch müssen komplett sein (Serienummer, Motornummer und Generatornummer sollen lesbar sein) und sich in gutem Zustand befinden. Lose Ersatzteile oder durch den Kunde demontierte Stromerzeuger werden von dieser Garantie ausgeklammerty.
  7. Modifikationen des Aggregats können zur Folge haben, dass die Garantie verfällt.
 
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